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   KG, 10.02.1986 - 24 W 1925/85   

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https://dejure.org/1986,2633
KG, 10.02.1986 - 24 W 1925/85 (https://dejure.org/1986,2633)
KG, Entscheidung vom 10.02.1986 - 24 W 1925/85 (https://dejure.org/1986,2633)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 1986 - 24 W 1925/85 (https://dejure.org/1986,2633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aller Wohnungseigentümers auf gerichtliche Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan; Erlöschenzeitpunkt des Anspruchs; Sinn und Zweck eines Wirtschaftsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 644
  • ZMR 1986, 250
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus KG, 10.02.1986 - 24 W 1925/85
    Es ist allerdings anerkannt, daß das Rechtsschutzinteresse des WE an der Ungültigkeitserklärung eines mehrheitlich gefaßten Beschlusses über den Wirtschaftsplan nicht schon dann entfällt, wenn der Wirtschaftsplan durch Zeitablauf überholt ist (so OLG Hamm in OLGZ 71, 96 ..).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus KG, 10.02.1986 - 24 W 1925/85
    Der Beschluß der WE über einen Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 5 WEG ) dient lediglich der generellen Vorausplanung über die Art und den Umfang der im folgenden Wirtschaftsjahr zu erwartenden Auslagen und über die dementsprechend von den Beteiligten nach § 28 Abs. 2 WEG aufzubringenden Vorschüsse (vgl. BayObLG in NJW 74, 1910).
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Jeder Wohnungseigentümer wäre berechtigt, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans durch das Gericht zu beantragen (KG, NJW-RR 1986, 644, 645; 1991, 463, 464; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 42; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 28 Rdn. 9).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 18/90

    Anspruch von Teileigentümern auf Vorlage von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn es am Anfang des Geschäftsjahres - das ist nach § 28 Abs. 3 WEG in der Regel das Kalenderjahr - geschieht; sonst besteht die Gefahr, daß der Wirtschaftsplan nur noch für wenige Monate Geltung hat, weil er dann schon von der Jahresabrechnung überholt wird (vgl. dazu den Fall in KG NJW-RR 1986, 644).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

    Denn jeder Wohnungseigentümer kann aufgrund seines Anspruches auf eine ordnungsgemäße Verwaltung ( § 21 Abs. 4 WEG ) von dem Verwalter die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung sowie von den Miteigentümern eine entsprechende Beschlußfassung verlangen (BGH NJW 1985, 912, 913 [BGH 12.07.1984 - VII ZB 1/84] ; BayObLGZ 1972, 153; KG NJW-RR 1986, 644 sowie ZMR 1987, 386, 387).
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 11/87

    Anspruch auf Verabschiedung eines Wirtschaftsplans; Rechtmäßigkeit der

    Nunmehr kam nämlich nicht mehr die Aufstellung des Wirtschaftsplans, sondern nur noch die Erteilung der Abrechnung für 1985 in Betracht (KG ZMR 86, 250).
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 67/85

    Entlastung des Verwalters; Ursächlichkeit eines Mangels für das

    Werden die Grenzen dieses Spielraums nicht überschritten, so hält sich die bevorzugte Maßnahme im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WBG; zum Beurteilungsspielraum vgl. KG ZMR 86, 250/251 vor 2).
  • KG, 27.05.1987 - 24 W 5694/86
    Jeder einzelne Wohnungseigsntümer kann mangels abweichender Vereinbarung vom Verwalter die Aufstellung des Wirtschaftsplans erzwingen und von den Miteigentümern einen entsprechenden Beschluß verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 912, 913; BayObLGZ 1972, 153; Senat, NJW-RR 1986, 644 = ZMR 1986, 250).
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